AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen roll&talk GmbH & Co. KG 

1. Allgemeines, Geltung 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen, der roll&talk GmbH & Co. KG. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten unterzeichnet sind. 

2. Vertragsabschluss, Ausführung von Leistungen 

2.1 Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelung sind unsere Angebote stets freibleibend und unverbindlich, sie beinhalten kein bindendes Angebot. Es handelt sich um ein Angebot an den Kunden, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. 

2.2 Aufträge werden durch schriftliche Bestätigung oder unverzügliche/termingerechte Ausführung angenommen. Der Besteller ist an seine Bestellung zehn Tage gebunden. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme wird von uns durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt. Damit wird der Vertrag wirksam. 

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen. Wir verpflichten uns gleichzeitig, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. 

2.4 Weitergehende Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. 

2.5 Leistungen, die gegenüber Krankenkassen od. ähnlichen Leistungsträgern abgerechnet werden, erbringen wir erst nach Vorliegen der verbindlichen Kassengenehmigung. Wünscht der Besteller dennoch die sofortige Leistung, handelt es sich auch bei ärztlicher Verordnung um einen Privatverkauf und der Besteller hat die vereinbarte Vergütung/Kaufpreis auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn seine Kasse nicht oder nicht vollständig leistet. Wir sind berechtigt, die Ausführung von Leistungen vor Vorliegen der Kassengenehmigung von Vorkasse abhängig zu machen. 

Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Kasse / Leistungsträger deren Einwendungen gegen Art, Umfang oder Preis der Leistung im Vertragsverhältnis mit uns nicht durchgreifen und er zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung auch dann in vollem Umfang verpflichtet bleibt, wenn die Kasse den Vorgang nicht oder nur teilweise genehmigt. 

2.6 Änderungen von Design oder Technik aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. 

3. Preise 

3.1 Es gelten die Preise gem. der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung, dem Angebot oder gem. den Rahmenverträgen mit den jeweiligen Kostenträgern zuzüglich geltender Zuzahlung / Eigenanteil. 

3.2 Die Preise gemäß Preisliste oder Angebot sind Bruttopreise, in denen die Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten ist. 

4. Zahlungsbedingungen 

Wir liefern, vorbehaltlich abweichender Regelungen zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall wahlweise gegen Rechnung, zahlbar sofort, rein netto ohne Abzug, gegen Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Dies gilt entsprechend für Zuzahlung und Eigenanteil. Über die im Einzelfall geltende Zahlungsweise wird der Besteller vorab informiert. Wir behalten uns zudem vor, die Forderung an eine Abrechnungsstelle abzutreten, worüber der Kunde aber im Vorfeld schriftlich informiert wird und entsprechend zustimmt mit seiner Unterschrift zustimmt. 

5. Lieferung, Einweisung 

5.1 Bei Lieferung / Übergabe erfolgt stets eine Einweisung in die Handhabung und Aufklärung über etwaige Risiken des Medizinproduktes gem. Medizinproduktegesetz (MPG). 

5.2 Angaben über Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Dennoch sind wir bemüht, in Aussicht gestellte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. 

5.3 Abweichend hiervon fest vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung bzw. nach Gutschrift vereinbarter Anzahlungen auf unserem Konto. Samstage sind keine Arbeitstage. 

5.4 Lieferverzögerungen in Folge von durch uns nicht zu vertretende Umstände wie z. B. höherer Gewalt, Krieg, Streik, Feuer, Rohstoffmangel, nicht zu vertretenden Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten und Transporteuren berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. 

5.5 Der Besteller kann uns zwei Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. 

5.6 Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen fruchtlos aufgefordert hat, die Lieferung zu erbringen. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzugs sind in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Warenwert begrenzt. 

5.7 Teillieferungen sind vorbehalten. 

6. Abnahme 

6.1 Der Besteller ist verpflichtet, vertragsgemäße Waren und Leistungen unverzüglich abzunehmen. 

6.2 Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, trägt der Besteller die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten, Personaleinsatz usw.). Wir sind berechtigt, die erneute Anlieferung vom vorherigen Ausgleich der nachgewiesenen Mehrkosten abhängig zu machen. 

7. Bearbeitungsgebühr bei Umtausch 

Zum Umtausch oder zur Rücknahme mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet. Stimmen wir im Einzelfall einem Umtausch oder der Rücknahme dennoch zu, so berechnen wir hierfür nach billigem Ermessen eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 10%, höchstens 20% des Nettowarenwertes. Die Bearbeitungsgebühr wird im Einzelfall jeweils vor Ausführung des Umtauschs bekannt gegeben. Die Ware ist unbeschädigt und unverändert in der Originalverpackung frei Haus zurückzusenden. Sonderanfertigungen, sterile Produkte, Hygieneprodukte (z.B. WC Sitze, Matratzen, Kissen) und reduzierte Ware sind vom Umtausch generell ausgeschlossen. 

8. Gefahrübergang 

8.1 Die Auslieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr, insbesondere die Transportgefahr, geht mit Übergabe der Lieferung an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur usw.) bzw. Verladung der Ware im Werk/Lager auf den Besteller über. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Besteller. Verzögert sich die Verladung/der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Verlade-/Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller in den Verzug der Annahme gerät. 

8.2 In allen übrigen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

9. Gewährleistung, Mängelrüge 

9.1 Offensichtliche Transportschäden, die der Besteller bereits anhand der Verpackung feststellen kann, hat er bei Annahme der Ware vom Lieferanten bestätigen zu lassen. Offensichtliche Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden können, müssen uns innerhalb von vier Wochen schriftlich gemeldet werden; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Mängelanzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich vom Besteller zu beschreiben. 

9.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige, richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen. Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen offensichtlich erkennbarer Mängel sind unverzüglich, längstens aber vier Wochen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu melden; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Mängelanzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich vom Besteller zu beschreiben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (verborgene Mängel) sind uns innerhalb von vier Wochen nach der Entdeckung schriftlich zu melden; zur Wahrung der Frist genügt auch hierfür die Absendung der Mängelanzeige innerhalb der Frist. Unterbleibt die Meldung, gilt die Ware als genehmigt, d.h. im Falle des Versäumens dieser Rügefrist kann der Besteller insoweit keine Ansprüche oder Rechte wegen des betreffenden Mangels geltend machen. 

9.3 Veränderungen der Ware, selbständige Reparaturversuche oder Reparatur durch Dritte, führen zum Erlöschen der Gewährleistung. 

9.4 Bei Montagearbeiten haften wir nur für fehlerhafte Montage. Das Risiko von Beschädigungen am Montageort (Anbohren von Leitungen o.ä.), die ohne unser Verschulden entstehen, trägt der Besteller. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn uns trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

9.5 Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 

9.6 Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. 

10. Haftung 

10.1 Der Besteller ist verpflichtet, die vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Prüfungsvorgaben sowie vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen (Gerätepass) einzuhalten. Andernfalls erlischt die Haftung nach MPG. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass er Betreiber nach der BetreiberVO ist. 

10.2 Unsachgemäße Anwendung oder Behandlung sowie nicht autorisierte Eingriffe führen ebenfalls zum Erlöschen der Hersteller- und Vertreiberhaftung nach MPG. 

10.3 Wir haften in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadenersatzanspruch für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. 

10.4 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadenersatzansprüche (insbesondere für Schadenersatzansprüche eben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 

10.5 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen. 

10.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

11. Eigentumsvorbehalt 

11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) von uns gegen den Besteller aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum (nachfolgend: Vorbehaltsware”). 

11.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. 

11.3 Der Besteller darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verbinden, vermischen oder verarbeiten. Eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für uns, mit der Folge, dass wir einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware erwerben, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware entspricht. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 

11.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

11.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentumsrecht hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Im Fall der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Uns entstehende Kosten und Schäden trägt der Besteller. 

11.6 Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten oder bei sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten des Bestellers herauszuverlangen. Dies gilt auch für Prothesen und sonstige Hilfsmittel. Der Besteller verzichtet insoweit bereits heute auf sein Recht zum Besitz. Wir nehmen diesen Verzicht an. Dies entbindet den Auftraggeber weder von der Zahlungspflicht noch von der Abnahmepflicht nach erfolgter Zahlung. 

12. Aufrechnung 

Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

13. Verjährung 

13.1 Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr. Soweit eine neue oder neu herzustellende Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – einheitlich zwei Jahre. 

13.2 Bei Sonderanfertigungen nach MPG gilt diese Gewährleistung ausschließlich für die eingesetzten Materialien und Bauteile. Für die geleistete Arbeit verkürzt sich die Gewährleistung auf sechs Monate. 

13.3 Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen: 

Im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. 

Für Schadenersatzansprüche bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. 

13.4 Die Verjährungsfrist beginnt bzgl. sämtlicher Schadenersatzansprüche mit der Ablieferung der Ware. 

14. Datenschutz / Einwilligung bzgl. Weitergabe personenbezogener Daten

14.1 Gemäß Art. 5 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß Artt. 13, 14 (DSGVO) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die vom Besteller im Rahmen seiner Bestellung freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) verwendet. 

14.2 Personenbezogene Daten des Bestellers werden nur erhoben, sofern und soweit der Besteller solche Daten freiwillig mitteilt. Die Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Besteller notwendig ist. Die Daten werden daher an das mit der Auslieferung beauftragte Versandunternehmen sowie – falls erforderlich – an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne vorheriger gesonderter Einwilligung des Bestellers nicht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z. B. Versanddienste) erfolgt von uns demnach nur, sofern dies für die vollständige Auftragsabwicklung erforderlich ist. Der Besteller hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten. 

14.3 Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Kundendaten, zu Auskünften, Berichtigungen, Sperrungen oder Löschungen von Daten sowie der Widerruf erteilter Einwilligungen können an uns per Post an roll&talk GmbH & Co. KG, Industriestr. 25, 91207 Lauf, oder an [email protected] gerichtet werden.

14.4 Wir bedienen uns bzgl. der Abrechnung Abrechnungsdienstleistungsunternehmen, mit welchen wir diesbzgl. zusammenarbeiten. Diese Dienstleistungsunternehmen nehmen in eigenem Namen und auf unsere Rechnung die Abrechnung gegenüber dem Besteller bzw. den Kostenträgern vor. Der Besteller erteilt bzgl. dieser Weitergabe seiner personenbezogenen Daten für die Vornahme der Abrechnung und der Zustellung der Ware ausdrücklich seine Einwilligung.

15. Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Hiermit informieren wir Sie gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG, dass wir aktuell nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

16. Schriftform 

Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel. 

17. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist Ingolstadt als Sitz unserer Hauptniederlassung, soweit gesetzlich zulässig. 


AGBs roll&talk GmbH & Co. KG Stand 08.01.2025